Im Berliner „Tagesspiegel“vom 7. Juni stehen auf der Lokalseite zwei Artikel untereinander, die bezeichnend sind für die Asymmetrie der Extremismus- Wahrnehmung in den Medien und der Öffentlichkeit.
Unter der neutralen Überschrift „Brandanschlag auf Auto: Feuerwehr verhindert Expolsion“ wird über nicht weniger als eine knapp verhinderte Katastrophe, ausgelöst durch einen linksextremistischen Brandanschlag auf einen Vattenfall -Transporter auf dem Buckower Damm in Britz berichtet. Die linksextremistische hätte sich Vattenfall als Ziel ausersehen, weil sie die Atompolitik des Konzerns ablehne. Diese beruhigende Mitteilung ist wichtiger als der Hinweis auf die brutale Inkaufnahme menschlicher Opfer, die es gegeben hätte, wenn die Gasflaschen, die sich auf dem Transporter befanden, explodiert wären. Den Feuerwehrleuten ist es unter Einsatz ihres Lebens gelungen, die erhitzten Gasflaschen rechtzeitig zu kühlen. Wenn der Brand später entdeckt worden wäre, hätte es ein Unglück gegeben.
Im letzten Absatz erfährt man, das dieser Anschlag der 65. in diesem Jahr war. Inzwischen sind es schon über 70, denn einen Tag später brannten in Berlin wieder 8 Autos, gestern Nacht noch einmal zwei. Die Meldungen über diese Anschläge erfolgt so, dass der linksextremistische Hintergrund im Vagen bleibt.
Hatte der scheidende Polizeipräsident Glietsch im Jahre 2009 noch zynisch empfohlen, sein Auto nicht „provokativ“ in Kreuzberg zu parken, sind die Fahrzeuge heute auch in Hohenschönhausen oder Charlottenburg nicht mehr sicher.
Es gibt keinerlei Verurteilung dieser Taten. Wären sie von Rechtsextremen verübt worden, würden von der Bundeskanzlerin bis zum letzten lokalen Hinterbänkler alle Politiker das abscheuliche Tun geißeln. Das Land wäre eine einzige Lichterkette von den Alpen bis zur Nordsee.
Im Artikel „Klamme Nazigegner“ , direkt darunter, erfährt man, dass der Regierende Bürgermeister Wowereit die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ geehrt hat, die seit zehn Jahren Parteien, Verbände und Behörden „berät“, indem sie das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit erfolgreich einzuschränken versucht. Nach Auffassung dieser Beratungsstelle dürfen sich nicht alle Parteien in öffentlichen Räumen zu versammeln. Wer wagt es noch, darauf hinzuweisen, dass Versammlungsfreiheit für alle zugelassenen Parteien, Initiativen und Vereine gilt?
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