Raubkopierern drohen 5 Jahre und totprügeln gibt 3 Jahre?

Wieder ein Gerichtsurteil, dass den Abstand unseres Jugendstrafrechts zum gesunden Menschenverstand zeigt. Wahlrecht und Führerschein sind mit 18 Jahren selbstverständlich – für Gewaltstraftaten verantwortlich zu sein allerdings noch nicht. In ca. 95% aller Verfahren gegen Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren wird vom Gericht auf Verurteilung nach Jugendstrafrecht und entschieden, in dem der erzieherische Gedanke Vorrang hat und Sühne oder Generalprävention, also Strafe als Abschreckung, keine Rolle spielen dürfen. Wie weltfremd dieser schöne sozialpädagogische Ansatz ist, beweisen die Jugendlichen, die man zu Intensivtätern werden läßt, indem man sie nicht an der Verübung von mehr als 10 schweren Straftaten pro Jahr hindert. Diese Karrieren werden gewissenhaft von der Justiz verwaltet, indem alle Taten einzeln oder auch mal zusammengefaßt in ausführlichen Hauptverhandlungen umständlich abgearbeitet werden, um dann gegen Auflagen eingestellt zu werden, mit abzuleistenden Sozialstunden oder im schlimmen Fall mit einer Bewährungsstrafe abgeschlossen zu werden. Weitere Verurteilungen zu Bewährungsstrafen während einer bereits laufenden Bewährung sind keine Ausnahme. In Anbetracht der Tatsache, dass die wichtigste Bewährungsauflage darin besteht sich straffrei zu führen, könnte man das noch weitere Unterbieten des sowieso schon milden ,verständnisvollen Jugendstrafrechts für eindeutige Rechtsbeugung halten. Woher nehmen eigentlich die ermittelnden Polizeibeamten ihre Motivation, immer wieder zu ermitteln, wenn sie doch schon absehen können, dass nach erfolgreichem Abschluß der Beweisaufnahme eigentlich keine Sanktionen erfolgen und ihre Stammkunden umgehend fortfahren die gleichen Taten zu begehen.

Letztendlich ist die Existenz der sogenannten Intensivtäter, nur in Berlin ca. 500 Personen,  der gründliche Beweis dafür, dass ein Jugendstrafrecht in dieser Form definitiv nicht funktioniert und von der Realität lange überholt ist. Ganz davon abgesehen, dass Tausende Gewalt-Opfer von der Judikative billigend in Kauf genommen werden, die mit körperlichen und seelischen Folgen weiterleben müssen und sich vom Rechtsstaat allein gelassen fühlen.

Andree G.

Hier der Artikel zum Hamburger Urteil :

Gericht schickt 20-Cent-Schläger in den Knast

Und weil der vermutliche Totschläger wegen Justizpannen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wurde eine weitere Tat ermöglicht:

„20-Cent-Killer“ soll Freundin schwer verletzt haben

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